Hauptuntersuchung/Erstabnahme von Spielgeräten/Spielplätze

 

Um die Sicherheit von neu installierten Spielgeräten, sowie neu errichteten Spielplätzen gewährleisten zu können, sollte spezifisch eine Hauptuntersuchung / Erstabnahme des Objektes durch einen qualifizierten Spielplatzprüfer nach DIN 79161-1 & -2 vor der Spielfreigabe / Inbetriebnahme durchgeführt werden.

 

Ebenfalls bedürfen Kinderspielgeräte nach DIN EN 1176-7:2020 einer regelmäßigen Wartung und Pflege. Mehrere Kontrollgänge zur Sicherheit von Spielgeräten sind jährlich erforderlich und sollten in festgelegten Zeiträumen durchgeführt, sowie dokumentiert werden. Die gesetzliche Verpflichtung zu solchen Maßnahmen ergibt sich für den Betreiber aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht nach §823 BGB.

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