Allgemeine Hinweise

Die Begutachtungen werden nach terminlicher Abstimmung zuverlässig durchgeführt. Technische Berichte werden nach der Besichtigung ausführlich und zeitnah erstellt. Der Versand der Dokumente / Berichte wird in Form einer PDF-Datei per Mail an den Betreibern versendet.

Kinderspielgeräte und Spielplätze unterliegen den Sicherheitsanforderungen nach DIN EN 1176 (Gerätesicherheit), DIN EN 1177 (Stoßdämpfende Spielplatzböden und Bestimmung der kritischen Fallhöhe), sowie der DIN 18034 (Absicherung zum öffentlichen Verkehrsraum / Anforderungen für Planung & Betrieb).

Zusätzliche Regelungen oder Anforderungen in halböffentlichen Spielbereichen wie z.B. Kindertagesstätten und Schulen sind durch den jeweiligen Versichungsträger (z.B. -GUV- Gesetzliche Unfallversicherung) möglich.

Spielgeräte nehmen in der Lebensentwicklung unserer Kinder einen sehr wichtigen und unumgänglichen Platz ein. Beim Spielen können Kinder bestimmte Fähigkeiten trainieren, ein selbst sicherndes Verhalten als Lerneffekt erreichen, sowie verspüren sie dabei viel Spaß und Lebensfreude.

Aus Sicht von Experten sind die sicherheitstechnischen Festlegungen von Spielgeräten so formuliert, dass eine 100%ige Sicherheit auf Spielplätzen nicht ableitbar ist. Spielgeräte müssen jedoch immer so konstruiert und aufgestellt sein, dass der Verlust von Leben, Beweglichkeit, Sinneswahrnehmung und der Verlust von Gliedmaßen vermieden werden. Natürlich können kleinere Verletzungen wie z.B. ein blauer Fleck nicht verhindert werden und zählen deshalb zu den überschaubaren, kalkulierbaren Restrisiken die wie beim Freizeit oder Schulsport in Kauf genommen werden. Diese Risiken werden rechtlich als "sportlich-spielerisches Risiko" und für lebensnotwendig eingestuft. Lebensrisiken müssen für Kinder erlebbar, erlernbar und beherrschbar sein.

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© safe and fair play / MH-Spielplatzsicherheit